Der Park der Felsbilder von Grosio wurde zur Erschließung und Erhaltung des archäologischen, historisch-architektonischen und landschaftlichen Kulturerbes gegründet.
Der Park ist ein Freilichtmuseum, ein Ort der Forschung, des Studiums und der Besichtigung. Er untersteht der vorliegenden Besucherordnung sowie dem Italienischen Bodendenkmal- und Landschaftsschutzgesetz (Legislativdekret 42/2004).
Die Besucher müssen die Vorschriften der vorliegenden Besucherordnung beachten, die dem Schutz des Gebietes und seiner Erhaltung für zukünftige Generationen dienen.
- Es ist untersagt, die Felsoberflächen mit Schuhen zu betreten.
- Es ist untersagt, Lagerfeuer zu entfachen, auf den Wiesen Picknicks zu veranstalten und die Infrastruktur des Parks in Mitleidenschaft zu ziehen.
- Es ist untersagt Erdmaterial, Steine, Blumen und Pflanzen von Gelände zu entnehmen.
- Es ist untersagt Messungen, Abgüsse, Abzüge, Frottagen und andere Tätigkeiten durchzuführen die die Felsbilder beschädigen könnten.
- Wissenschaftliche Untersuchungen, die vom bestehenden Gesetz geregelt werden, müssen im Vorfeld von den dafür zuständigen Behörden (das Konsortium , was den Park der Felsbilder betrifft, sowie das Amt für Bodendenkmalpflege der Lombardei für die archäologischen Reste) bewilligt werden.
- Fotoaufnahmen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch gestattet. Großformatige Foto- und Filmausrüstungen mit Stativen müssen am Eingang hinterlegt werden. Foto- und Filmaufnahmen für kommerzielle Zwecke müssen im Vorfeld von oben genannten Behörden genehmigt werden.